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LG Hamburg, 18.04.2017 - 317 O 253/13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.04.2017 - 317 O 253/13
- OLG Hamburg, 08.10.2018 - 6 U 79/17
- BGH, 19.02.2019 - VIII ZA 20/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; …
Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2017 - 317 O 253/13
a) Soweit im Kaufvertrag die "Betriebsbereitschaft" bzw. "Funktionsfähigkeit" der Yacht zugesichert wurde, legt das Gericht diesen Begriff wie beim Kfz-Kauf dahin aus, dass damit keine Gewähr im Sinne eine Haltbarkeitsgarantie übernommen wird; damit genügt es, wenn die Betriebsunfähigkeit nicht unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH, NJW 2007, 759).